In der Schweiz wohnende Bezügerinnen und Bezüger von Renten im AHV-Alter und von Ergänzungsleistungen haben Anspruch auf Hilfsmittel.
Die AHV übernimmt ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen in der Regel bis 75% der Nettokosten für folgende Hilfsmittel :
Kostenübernahme mit Pauschalbeitrag :
Die Hilfsmittelanmeldung der AHV muss direkt bei der kantonalen IV-Stelle eingereicht werden.
032 952 11 11
prestations(at)ccju.ch