Ein Vorbezug der Altersrente im 2022 ist in folgenden Fällen möglich :
Frau | Mann | ||||
geboren am | Vorbezug | Kürzung | geboren am | Vorbezug | Kürzung |
01.12.1958 bis 30.11.1959 | 1 Jahr | 6.8% | 01.12.1957 bis 30.11.1958 | 1 Jahr | 6.8% |
01.12.1959 bis 30.11.1960 | 2 Jahre | 13.6% | 01.12.1958 bis 30.11.1959 | 2 Jahre | 13.6% |
Personen mit Rentenvorbezug haben keinen Anspruch auf Kinderrenten während die Vorbezugsperiode.
Wer die Rente vorbezieht, untersteht weiterhin der AHV/IV/EO Beitragspflicht.
Die Anmeldung muss spätestens am letzten Tag des Monats, in welchem das entsprechende Altersjahr vollendet wird, eingereicht werden (63 oder 62 Jahre bei Frauen, 64 oder 63 Jahre bei Männern). Eine rückwirkende Anmeldung ist ausgeschlossen.
Die Anmeldung zum Rentenvorbezug kann bei der AHV-Zweigstelle des Wohnorts oder direkt bei der zuständigen Ausgleichskasse eingereicht werden.
Für die Berechnung und Auszahlung der vorbezogenen Altersrente ist jene Kasse zuständig, die vor dem Erreichen des Rentenalters die Beiträge entgegengenommen hat oder die Kasse, die Ihnen bereits eine Rente ausbezahlt (Invalidenrente oder Hinterlassenenrente). Verheiratete oder amtlich getrennte Personen, deren Ehegatte bereits rentenberechtigt ist, müssen sich bei jener Ausgleichskasse anmelden, welche die Rente des Ehegatten auszahlt.
Bevor Sie den Entscheid über einen Rentenvorbezug treffen, empfehlen wir Ihnen, sich über Ihren Anspruch auf eine Altersrente bei der 1. Säule (Ausgleichskassen), 2. Säule (Pensionskassen) und eventuell bei anderen Versicherern zu erkundigen. Jede Versicherung kann den Beginn des Altersrentenanspruchs verschieden regeln. Bitte beachten Sie ferner, dass während des Rentenvorbezugs keine Kinderrenten ausgerichtet werden.
Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben, können den Bezug der Rente um mindestens 1 Jahr und um höchstens 5 Jahre aufschieben. Damit erhöht sich ihre Altersrente um einen monatlichen Zuschlag. Während des Aufschubs kann die Rente nach freier Wahl abgerufen, d. h. bezogen werden. Man muss sich also nicht im Voraus auf eine feste Aufschubsdauer festlegen. Mit dem Aufschub der Altersrente werden auch Kinderrenten aufgeschoben. Die voraussichtliche Rente des Ehegatten wird neu berechnet unter Berücksichtigung des Einkommenssplittings sowie der allfälligen Plafonierung.
Die Höhe des monatlichen Zuschlags hängt von der Dauer des Aufschubs ab. Sie wird in Prozenten des Durchschnitts der aufgeschobenen Rente festgesetzt. Dieser prozentuale Zuschlag bemisst sich folgendermassen :
Prozentualer Zuschlag nach einer Aufschubsdauer von | ||||
Jahren | und Monaten | |||
0-2 | 3-5 | 6-8 | 9-11 | |
1 | 5,2 | 6,6 | 8,0 | 9,4 |
2 | 10,8 | 12,3 | 13,9 | 15,5 |
3 | 17,1 | 18,8 | 20,5 | 22,2 |
4 | 24,0 | 25,8 | 27,7 | 29,6 |
5 | 31,5 |
Zu beachten ist, dass nach Ablauf der einjährigen Minimaldauer kein Widerruf des Aufschubs mehr möglich ist. Bei Widerruf des Aufschubs vor Ablauf der Minimaldauer werden die aufgelaufenen Rentenbeträge ohne Zuschlag und ohne Zins rückwirkend ab Anspruchsbeginn nachbezahlt.
Die Anmeldung zum Rentenaufschub kann bei der AHV-Zweigstelle des Wohnorts oder direkt bei der zuständigen Ausgleichskasse eingereicht werden.
Für die Berechnung und Auszahlung der aufgeschobenen Altersrente ist jene Kasse zuständig, die vor dem Erreichen des Rentenalters die Beiträge entgegengenommen hat oder die Kasse, die Ihnen bereits eine Rente ausbezahlt (Invalidenrente oder Hinterlassenenrente). Verheiratete oder amtlich getrennte Personen, deren Ehegatte bereits rentenberechtigt ist, müssen sich bei jener Ausgleichskasse anmelden, welche die Rente des Ehegatten auszahlt.
Falls Sie einen Rentenaufschub möchten, müssen Sie die Rentenanmeldung mit dem entsprechenden Gesuch innert eines Jahres ab dem 64. Altersjahr für eine Frau resp. 65. Altersjahr für einen Mann einreichen.
032 952 11 11
prestations(at)ccju.ch