Der Assistenzbeitrag ist eine neue Leistung (zeit dem 1. Januar 2012)die, für Personen in einer Behinderungssituation zusätzlich zur Hilflosenentschädigung, bestimmt ist.
Die Versicherten
Die Versicherten werden ihr Beistandsbedürfnis auf autonomere Weise verwalten können. Dieser auf den Bedürfnissen gelegte Akzent wird ihre Lebensqualität verbessern und wird ihre soziale und berufliche Integrierung erleichtern. Parallel wird der Assistenzbeitrag erlauben, die Angehörigen die Versorgungen leisten, zu entlasten. Er soll dazu dienen, den Eintritt in ein Heim zu vermeiden oder hinauszuzögern und den Austritt aus einem Heim zu ermöglichen. Diese Massnahme ist für die IV kostenneutral, weil sie gleichzeitig Einsparungen bei der Hilflosenentschädigung ermöglicht. Eine Abnahme der IV-Anmeldungen ist sowohl bei den Minderjährigen wie bei den Erwachsenen zu verzeichnen. Das Weiterbestehen der für erworbenen Rechte der AHV ist garantiert
Höhe des Beitrags
Entsprechend notwendiger Zeit für die regelmäßigen Hilfen und die vom Assistenten erforderten Qualifikationen, ist der Betrag vom Beitrag befindet sich zwischen CHF 32.90 und 49.40 die Stunde.
Dank des neuen Assistenzbeitrags können zudem mehr Menschen mit Behinderung ihre Pflege und Betreuung selber organisieren und zuhause ein eigenständiges Leben führen.
Bedingungen
Anspruch auf einen Assistenzbeitrag haben somit volljährige Versicherte, wenn sie:
· Recht auf eine Hilflosenentschädigung haben,
· Bei sich wohnen.
Die Person, die sich in einem Heim aufhält, die beabsichtigt aus diesem zu gehen, kann auch eine Anfrage bei der IV-Stelle abgeben.