Jeder Kanton verfügt über eine Arbeitslosenkasse, die für alle wohnhaften Versicherten im Kanton zugänglich ist, sowie für versicherte Grenzbewohner, die im Kanton arbeiten. Diese Arbeitslosenkasse steht außerdem auch zur Verfügung der Unternehmen des Kantons, um für allen betroffenen Arbeitern die Kurzarbeitsentschädigungen und die Schlechtwetterentschädigung zu zahlen ungeachtet vom Hauptwohnsitz. Sie ist allein zuständig, um Insolvenzentschädigung zu zahlen.
Der Kanton ist der Gründer der Arbeitslosenkasse. Der Gründer antwortet zur Konföderation der Schäden, die seine Arbeitslosenkasse absichtlich oder von Nachlässigkeit in der Erfüllung ihrer Aufgaben verursacht hat.
Vor Beginn der Arbeitslosigkeit
Während der Entlassung sich versichern dass die Kündigungsfrist respektiert worden ist.
Es gibt einen besonderen Schutz gegen die Entlassung während dem Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutz, im Falle einer Krankheit, Unfall, oder Schwangerschaft und Mutterschaft, usw.
In diesem Fall, müssen sie sofort Ihren Arbeitgeber mit einen Eingeschriebenen Brief benachrichtigen dass Sie weiter arbeiten wollen. Wir empfehlen Ihnen ebenfalls, sich sofort mit unserer Arbeitslosigkeitskasse in Verbindung zu setzen.
Setzen Sie sich auf der Suche nach einer Stelle während der Kündigungsfrist und bewahren Sie die Beweise ihrer Suchen.
Bezüglich der Versicherung eigener Verlust von Gewinn im Falle der Krankheit und der Unfälle, beziehen sich Sie auf die Broschüre"Arbeitslos sein".
Anmeldung zur Arbeitslosigkeit
Melden Sie sich bei dem Arbeitsamt sobald Sie sich der Kündigen bewusst sind aber spätestens der erste Tag für den Sie sich um das Arbeitslosengeld beanspruchen.
Bringen Sie folgende Unterlagen mit :
Der Arbeitsamt wird ein treffen vereinbaren mit dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (ORP) vom eurem Distrikt.
Der ORP hat für grundlegende Aufgabe sie zu beraten und eine Arbeit zu zustellen. Er wird sich mit Ihnen Anstrengungen um Ihnen zu helfen eine angemessene Stelle zu finden. Er wird Ihnen ebenfalls die Bildungen und die beruflichen Fortbildung beraten (Arbeitsmarktlichen Massnahmen).
Unsere, in den drei Distrikte anwesende Arbeitslosigkeitskasse, wird Sie, für die Erfassung Ihrer Entschädigungsakte, einberufen.
bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Wir laden Sie auf die Internet-Seite Arbeit.swiss und die Broschüren "Arbeitslos sein", das Ihnen alle nützlichen Informationen geben wird, die der verschiedenen unten erwähnten Themen bezüglich sind: