Allgemeines
Die Personen die keine Erwerbstätigkeit ausüben haben Recht auf volle Familienzulagen für Nichterberbstätige.
Bezugsberechtigte
hat das Recht auf Familienzulagen sofern kein Anspruch auf Ergänzungsleistungen der AHV/IV besteht.
Kinder, die Anspruch auf Familienzulagen geben
Gibt Anspruch auf Familienzulagen:
· Kinder, mit denen der Bezugsberechtigte ein Kindesverhältnis hat im Sinne des Zivilgesetzbuchs;
· Kinder vom Ehegatte des Bezugsberechtigten;
· Pflegekinder deren Arbeitnehmende Person sich kostenlos um die Pflege kümmert;
· Die Brüder, die Schwestern und die Enkelkinder des Bezugsberechtigten, wenn diese für deren Unterhalt in überwiegendem Mass aufkommt.
Das Kind das volle Familienzulagen im Rahmen anderen Rechtsvorschriften gibt kein Recht auf Familienzulage im Kanton Jura.
Familienzulagen Antrag
Jeder Nichterwerbstätige, der Anspruch auf Familienzulagen haben will, muss ein Antrag ausfüllen und ihn bei der Kommunale AHV-Zweigstelle seiner Wohngemeinde, so früh wie möglich aber spätestens fünf Jahre nach Beginn des Rechtes (Beginn der Arbeit, Geburt, Adoption eines Kindes, Beginn des Studiums, usw…), einreichen.
Die Antragsteller sind verpflichtet jede Veränderung in der persönliche Situation (Zivilstand oder Kanton Wechsel, Anfang einer Erwerbstätigkeit, wie auch seinen Ehegatte oder Konkubine, oder der der Kinder) die das Recht auf Familienzulagen verändern könnte, bei der Kommunale AHV-Zweigstelle ihrer Wohngemeinde zu melden.
Beginn und Ende des Familienzulagen Rechtes
Das Recht beginnt und endet mit der Situation der Nicht-Beschäftigung des Beitragsempfängers.
Typ, Bedingungen und Familienzulagen Beträge im Kanton Jura
Im Kanton Jura existieren 3 Familienzulagen Typen :
Familienzulage Typ | Bedingungen | Beträge | |
Kinderzulage | Kinder junger als 16 Jahren | CHF 250.00/Monat | |
Ausbildungszulage | Kinder in der Ausbildung ab 16 Jahren bis 25 vollendeten Jahren | CHF 300.00/Monat | |
Geburtszulage | Einmalige Zulage anlässlich der Geburt oder der Adoption eines Kindes (nicht bezahlt an Antragsteller dessen Kinder im Ausland wohnhaft sind an dessen Geburt) | CHF 850.00 | |
Auszahlung der Zulagen
Die Zulagen werden monatlich dem Anspruchsberechtigten ausschliesslich durch die Familienausgleichskasse des Kantons Jura, auszahlt.
Mit dem Ziel den Mehrfachbezug von Familienzulagen zu verhindern, werden alle Bezugsberechtigte registriert und täglich aktualisiert in einem Familienzulagenregister (FamZReg). In dem man die AHV Nummer und das Geburtsdatum eingebt ist ein öffentlicher Zugang auf der Internetseite Familienzulagenregister möglich.