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Der Zahlungsplan für das Jahr 2021 ist verfügbar.
Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2021 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. Oktober 2020 beschlossen.
Mit der Reform AHV 21 kann das Niveau der Renten gehalten und die Finanzierung der AHV bis 2030 gesichert werden. Sie verbessert den flexiblen Beginn des Rentenbezugs und setzt Anreize für eine längere Erwerbstätigkeit. An seiner Sitzung vom 28....
Der Bundesrat hat beschlossen, die Witwenrente/Witwerrente und die Waisenrente ab 1. Januar 2019 anzupassen.