Nach dem Inkrafttreten der Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL) und der Betreuungsentschädigung (BUE) am 1. Juli 2021 haben wir zwei neue Informationsrubriken zu diesen neuen Leistungen erstellt.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Juni 2021 beschlossen, das neue Bundesgesetz und die Verordnung über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose auf 1. Juli 2021 in Kraft zu setzen.
Der 14-wöchige Urlaub für Eltern von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
Mütter, deren Kinder direkt nach der Geburt mehr als zwei Wochen im Spital verbleiben müssen, haben ab dem 1. Juli 2021 länger Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung.
Wir würden gerne Ihre Meinung über unsere Webseite erfahren.
Der Zahlungsplan für das Jahr 2021 ist verfügbar.
Zur Finanzierung des Vaterschaftsurlaubs wird der EO-Beitragssatz ab dem 1. Januar 2021 von 0,45 auf 0,5% erhöht.
Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2021 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. Oktober 2020 beschlossen.
Der Bundesrat hat die Grenzbeträge der obligatorischen beruflichen Vorsorge für Arbeitnehmende ab den 1. Januar 2021 angepasst.
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum sozialen Fundament unseres Staates. Am 1. Januar 2021...