Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum sozialen Fundament unseres Staates.
Am 1. Januar 2021 tritt die EL-Reform in Kraft.
Die wichtigsten Massnahmen der EL-Reform im Überblick :